„Wir brauchen gute Gesundheitsversorgung für alle und keine Panikmache“

16. Februar 2023

MdB Dr. Carolin Wagner wirbt für sachliche Debatte in der Gesundheitsreform

„Was wir brauchen ist eine hochwertige und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung für alle“, so Dr. Carolin Wagner. „Was wir dagegen nicht brauchen sind haltlose Spekulationen, Panikmache und Ängste vor einem Kahlschlag, die in der Debatte um die Krankenhausreform zum Teil bewusst geschürt werden.“ Die SPD- Bundestagsabgeordnete betont, dass keine Häuser aufgrund der Reform von heute auf morgen plötzlich schließen werden. Wagner wirbt um Aufgeschlossenheit für diesen großen Wurf der Ampelregierung: „Diese Reform ist jetzt dringend nötig, weil in 16 Jahren Unionsführung dieses brisante Thema einfach immer aufgeschoben wurde mit dem Ergebnis, dass vielen Häusern jetzt eine kalte Strukturbereinigung droht!“

Um die Diskussionen wieder zu versachlichen hat sich Dr. Carolin Wagner an die Geschäftsführungen der Krankenhäuser in der Region gewandt. „Sie können darauf vertrauen, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion im weiteren Verfahren die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Leistungserbringer sorgfältig im Blick behalten“, heißt es in ihrem Schreiben. Darin erläutert sie auch das weitere Verfahren und den Zeitplan der Krankenhausreform. Ziel der Reform sei die Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen gebotener Wirtschaftlichkeit und qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung. Maßstab der SPD bleibe eine hochwertige und flächendeckende Krankenhausversorgung aller Menschen in Deutschland – in urbanen sowie insbesondere in ländlichen Regionen. „Selbstverständlich werden die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Versorgungsstrukturen vor Ort sorgfältig geprüft“, versichert die Abgeordnete. Keinesfalls dürfe es dazu kommen, dass Krankenhäuser, die für die Versorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind, geschlossen werden.

Um solche Verwerfungen zu vermeiden, wird es eine mehrjährige Übergangsphase geben, bis ausgehend vom Status-Quo die neuen Versorgungsstrukturen erreicht werden können. Wagner: „An ihrem Ende steht eine neue, zukunftsorientierte und krisenfeste Versorgungsstruktur. Klar ist auch, dass die finale Verantwortung für die Krankenhausplanung und die Sicherstellung der Krankenhausversorgung weiterhin bei den Bundesländern liegt.“

Zum Verfahren der Krankenhausreform:

Vereinbart wurde die Berufung einer Regierungskommission, die Vorschläge für eine Krankenhausreform ab dem Jahr 2023 erarbeiten soll. Die Kommission wurde im Mai 2022 von Gesundheitsminister Karl Lauterbach eingesetzt. Ihr gehören 16 Expertinnen und Experten aus Pflege, Medizin, Ökonomie und Rechtswissenschaften an. Mittlerweile hat die Regierungskommission drei Stellungnahmen veröffentlicht, u.a. für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe und zur Tagesbehandlung im Krankenhaus. In ihrer dritten Stellungnahme gibt sie Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3Downloads/K/Krankenhaus reform/3teStellungnahmeRegierungskommissionGrundlegendeReformKH- Verguetung6Dez2022mit_Tab-anhang.pdf).

Auf der Basis der Empfehlungen der Regierungskommission werden gemeinsam mit den für die Sicherstellung der stationären Versorgung verantwortlichen Ländern Eckpunkte für die Krankenhausreform vorbereitet. Demnach sollen die Krankenhäuser Versorgungsstufen, sog. Levels, zugeordnet werden. Außerdem sollen sie neben den leistungsbezogenen Fallpauschalen zukünftig eine Vergütung für ihre Vorhaltekosten bekommen, die unabhängig von der Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten gewährt wird. Um die Behandlungsqualität flächendeckend zu verbessern, werden Leistungsgruppen definiert. Diese geben den Krankenhäusern bestimmte Strukturanforderungen vor, die sie erfüllen müssen, um die entsprechenden Leistungen erbringen zu können.

Beispielsweise werden in Deutschland bisher immer noch zu viele Herzinfarktpatientinnen und -patienten in Kliniken ohne Herzkatheterlabor oder Schlaganfallpatientinnen und -patienten in Kliniken ohne Stroke-Unit behandelt. Künftig soll die notwendige Behandlungsqualität durch konkret definierte Mindestvoraussetzungen gewährleistet sein. Ziel der Beratungen zwischen Regierung, Koalitionsfraktionen und Ländern ist es, bis zum Sommer diese Eckpunkte zu erarbeiten. Das Gesundheitsministerium wird auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf formulieren, der den Ländern im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt wird. Das parlamentarische Verfahren soll nach der Sommerpause eingeleitet und im Dezember 2023 abgeschlossen werden. Die Krankenhausreform soll dann möglichst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.