Wissenschaftszeitvertragsgesetz erneut auf dem Prüfstand

Fionn Grosse

25. Mai 2022

Zuletzt wurde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2016 angepasst, jetzt wurden die Auswirkungen evaluiert. Der Evaluationsbericht zeigt, dass das Gesetz erneut weiterentwickelt werden muss. Insbesondere brauchen Beschäftigte in der Wissenschaft längere Vertragslaufzeiten und klarere Karriereperspektiven.

„Mehr als 80 Prozent des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen ist befristet beschäftigt. In der Promotionsphase halte ich befristete Arbeitsverhältnisse für nachvollziehbar. Die Dauer der Vertragslaufzeit liegt im Durchschnitt aber deutlich unter den leistbaren Zeiträumen für eine Promotion.

Des Weiteren sind die Befristungsquoten bei Habilitierten und Promovierten an den Hochschulen mit etwa 60 Prozent immer noch erschreckend hoch und machen den akuten Handlungsbedarf deutlich. Oft wird die Familiengründung auf die Phase nach der Promotion verschoben. Zudem profilieren die erworbenen Qualifikationen nicht immer für den freien Arbeitsmarkt, was einen späten Wechsel aus dem Wissenschaftsbetrieb hemmt.

Wo müssen wir hinkommen? Zunächst muss die Vertragsdauer einer Promotion angemessen sein und Kettenbefristungen unterbunden werden. Wir benötigen für die Postdoc-Phase schneller Klarheit, ob eine Karriereperspektive in der Wissenschaft besteht. Für den oder die das zutrifft, brauchen wir ein strukturiertes Karriereleitsystem, mit dem Verbleibperspektiven für verschiedene Aufgaben in Forschung und Lehre, für Verwaltung und Wissenschaftsmanagement geschaffen werden. Mit dem Tenure-Track-Programm haben wir einen Anfang gemacht. Jetzt setzen wir den Prozess fort, um gute Arbeit in der Wissenschaft herzustellen. Darauf können die Beschäftigten sich verlassen.“

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