Wagner: "Endlich Superreiche angemessen zur Finanzierung unseres Gemeinwohls heranziehen!"

18. März 2025

Zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) gibt Dr. Carolin Wagner, MdB folgende Persönliche Erklärung nach § 31 GOBT ab:

Bei der Abstimmung über das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr habe ich am 03. Juni 2022 mit Ablehnung votiert. Ich tat dies nicht etwa, weil mir die getroffenen Maßnahmen zu weit gingen, sondern weil sie mir an entscheidender Stelle nicht weit genug gingen: Ich befürchtete damals enorme Unwuchten in inneren Verteilungsfragen, wenn man den Versuch unternehmen würde, gleichzeitig die Schuldenbremse beizubehalten und die effektive Besteuerung von Superreichen von konservativer und liberaler Seite tabuisiert.

Heute werde ich dem Antrag zur Änderung des Grundgesetzes zustimmen, wenn auch dieser ebenfalls längst nicht weit genug geht. Dass die Schuldenbremse allein für Verteidigungsausgaben – hier im Sinne eines erweiterten Sicherheitsbegriffes – über 1% des BIP aufgehoben werden soll, für den Rest des Haushaltes aber nicht, ist weder nachvollziehbar noch sinnvoll.

Das 500-Mrd-Euro Sondervermögen begrüße ich! Klar ist aber: Die Regeln der Schuldenbremse sind grundsätzlich falsch gestrickt und grenzen den Handlungsspielraum der Bundesrepublik Deutschland gerade bei schwächelnder Wirtschaftskraft entscheidend ein. Eine Aufhebung der Schuldenbremse ist unerlässlich – mindestens aber eine weitreichende Änderung im Sinne der sogenannten goldenen Regel. Ferner müssen wir endlich Superreiche mit schwindelerregenden Vermögen angemessen zur Finanzierung unseres Gemeinwohls heranziehen.

Die Befürworter*innen der Schuldenbremse sollten einmal darlegen, wie ernst die Lage denn noch werden muss, bevor wir die Schuldenbremse grundlegend reformieren und auch die Einnahmenseite des Staates in den Blick und die Superreichen in die Pflicht nehmen. Beides muss endlich in der 21. Wahlperiode erfolgen.

Berlin, 18. März 2025
Dr. Carolin Wagner, MdB

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