Unsicherheit um das HIG: Beschäftigte besser stellen und Hochschulen schützen

07. Februar 2023

Das am ersten Januar in Kraft getretene bayerische Hochschulinnovationsgesetz sorgte für große Unsicherheiten über die künftige Entlohnung früherer wissenschaftlicher Hilfskräfte. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Dr. Wagner forderten, die Unsicherheiten im Sinne der Beschäftigten durch Einbeziehung in den Tarifvertrag aufzulösen und die den Hochschulen entstehenden Mehrkosten auszugleichen. Ein nun erschienenes Interview des zuständigen Ministers Blume wirft neue Fragen auf.

Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Regensburg Dr. Wagner ist aufgrund der Äußerungen des bayerischen Wissenschaftsministers zur Tarifgeltung für ehemalige WHKs gleichermaßen erfreut wie erstaunt: „Dass die früheren WHKs nun in den Geltungsbereich des TV-L fallen sollen ist eine großartige Neuigkeit, die ich sehr begrüße. Dass das von vornherein das Ziel des Ministers gewesen sein soll, überrascht mich allerdings sehr, denn hinsichtlich der daraus entstehenden Konsequenzen tappen die Hochschulen noch im Dunkeln.“ Die stellvertretende Sprecherin für Bildung und Forschung der SPD- Bundestagsfraktion sorgt sich vor allem um den Forschungsstandort Bayern: „Wenn das von Anfang an der Plan des Ministeriums war, dann vermisse ich den haushalterischen Ansatz, um die Mehrkosten der Universitäten und Hochschulen aufzufangen. Tarifbindung und gute Entlohnung darf nicht gegen ein auskömmliches Stellenprofil ausgespielt werden.“ Für Dr. Wagner, MdB sind auch nach der Erklärung des Staatsministers einige Fragen offen: „Ich höre schon aus einigen bayerischen Universitäten, dass man nun überlegt die bisherigen WHKs mit Bachelorabschluss als SHKs zu fassen, was zur Folge hätte, dass diese weiter nicht in der Tarifbindung wären und man das zusätzliche Geld hier einsparen könne. Hier muss sich der Minister Blume an seiner eigenen Logik messen lassen. Die Unterscheidung erfolgte bislang aufgrund des Stundenumfangs. Wenn er diese Unterscheidung gerade abschaffen wollte, darf er jetzt keine neuen Trennlinien für die Geltung des Tarifvertrages entlang der Abschlüsse dulden. Im Übrigen nimmt der TV-L eine sachgerechte Unterscheidung für die Abschlüsse innerhalb der Tarifordnung vor, nämlich ganz ordentlich über die Eingruppierung.“

Dr. Wagner, MdB verweist auf den Antrag der bayerischen SPD-Landtagsfraktion vom 25. Januar 2023 im Landtag: „Dort sind die richtigen Fragen formuliert worden. Das WissZeitVG ist ein Bundesgesetz, welches nicht vorgibt, was WHKs sein sollen. Wenn an den Hochschulen in Bayern diese in den Tarif der Länder einbezogen werden sollen, dann begrüße ich das. Es muss dann aber auch rasch geklärt werden, wer die höheren finanziellen Mittel hierfür zu tragen hat. Falls diese zu Lasten der Hochschulen gehen sollen, sehe ich die Gefahr, dass künftig weniger WHK-Stellen besetzt werden und diese wichtige wissenschaftliche Zuarbeit wegbricht. Das kann nicht das Ziel des Ministers gewesen sein.“

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