Rekord-Förderung für schnelles Internet vom Bund

21. Februar 2024

Breitbandausbau schnell und flächendeckend – dieses Ziel der Bundesregierung kommt weiter voran. Wie die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner mitteilt, fließen in die Region aktuell 47,41 Millionen Euro an Fördergeldern aus der Gigabit-Richtlinie 2.0. Die zwei ausstehenden Förderbescheide sind der Interkommunalen Gigabitgesellschaft für die Landkreise Regensburg und Neumarkt – der Laber-Naab Infrastruktur GmbH (LNI) – diese Woche zugegangen, so dass das Paket für alle drei Cluster nun komplett ist.

Die Höhe der bewilligten Bundesmittel teilen sich innerhalb der LNI in folgende Cluster auf:

  • Cluster West: 16.360.000 Euro
  • Cluster Nord: 19.455.000 Euro
  • Cluster Süd: 11.595.000 Euro

„Von dem Bundes-Förderprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus profitiert vor allem der ländliche Raum, so auch unsere Gemeinden im Landkreis Regensburg ganz wesentlich“, sagt Carolin Wagner. „Der Bund fördert auf Rekordniveau mit drei Milliarden Euro im Jahr – so viel wie noch nie, trotz angespannter Haushaltslage. Und wir fördern zielgerichtet dort, wo der Nachholbedarf am größten ist“, so die SPD-Abgeordnete. Eine flächendeckende Versorgung ist laut Wagner nicht nur für den Industriestandort Deutschland existenziell, sondern werde in Zeiten fortschreitender Digitalisierung auch für jeden einzelnen Privathaushalt immer wichtiger. „Es geht nicht nur darum, besser Netflix zu schauen – Schulen, Krankenhäuser, Geschäfte, Unternehmen – sie alle brauchen heute und in Zukunft eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Und dafür sorgt die Ampel in Berlin.“

Ziel der Ampel-Koalition ist es, bis 2025 mindestens 50 Prozent der stationären Anschlüsse mit Glasfaser zu versorgen „und dafür ist dieses Programm ganz zentral“, so die SPD-Politikerin. Sie dankt der LNI für die wichtige Koordinierungsarbeit für die Gemeinden, ebenso wie dem Projektträger PwC, der für die Durchführung des Förderprogramms aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zuständig ist.

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