Droht die Schließung eines Krankenhauses, dauert es nicht lange, bis - meist durch CSU-PolitikerInnen - ein vermeintlicher Schuldiger dafür ausgemacht ist: die Krankenhausreform des Bundes. Doch ist die Sachlage wirklich so einfach zu erklären? Sicher nicht! Hier Fakten zur Krankenhausfinanzierung und der geplanten Reform und was der Bund jetzt schon leistet, um die Krankenhäuser zu unterstützen!
Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist ein duales System.
Die Länder tragen die Investitionskosten, zum Beispiel für Neubauten, notwendige Sanierungen oder neue Geräte. Sie planen die Krankenhausstrukturen in ihrem jeweiligen Land und sind für die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung zuständig. Wenn Krankenhausschließungen oder -insolvenzen zu Lücken in der stationären Versorgung führen, ist es Aufgabe der Länder, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Der Bedarf an Investitionskosten liegt dabei bundesweit jährlich bei etwa
7 Milliarden Euro. Von den Ländern geleistet, werden aber nur 3 Milliarden Euro. Tendenz eher fallend.
In Bayern wurden 2002 613 Millionen Euro investiert, 2012 waren es nur noch 450 Millionen Euro. 2018 stieg dieser Wert wieder auf 634 Millionen Euro. Im Haushalt 2024 sind – als Folge des Wahlkampfversprechens “Krankenhausmilliarde“ – keine Milliarde aber immerhin 800 Millionen Euro für Investitionen im Krankenhaussektor eingeplant. Was nach einer Steigerung klingt, ist bei langfristiger Betrachtung aber keine. Wir haben jetzt grob gerechnet bei einer jährlichen Inflation von zwei Prozent wieder das Niveau von 2002 erreicht!
Fazit: Die CSU-Staatsregierung leistet seit Jahrzehnten keine ausreichenden Investitionskosten für die Krankenhäuser in Bayern!
Die Betriebs- und Personalkosten, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patient:innen entstehen, werden von den Krankenkassen und somit quasi über den Bund bezahlt. Grundlage dabei ist zum einen das DRG-Fallpauschalensystem, zum anderen der Landesbasisfallwert (LBFW). Er bestimmt letztendlich die Vergütung, die von den Krankenkassen an die Krankenhäuser für eine bestimmte Krankenhausbehandlung gezahlt wird. Er wird jedes Jahr zwischen den Krankenhausträgern und den Vertragsparteien auf Landesebene neu verhandelt. Dabei werden auch allgemeine Kostensteigerungen bei den Personal- und Sachkosten berücksichtigt. Von 2013 bis 2024 ist der LBFW um 34,6% gestiegen. Die Inflation betrug im gleichen Zeitraum 31,5%. Das heißt: die Erhöhung des LBFW lag insgesamt über der Steigerung der Kosten, auch wenn dies 2022 und 2023 – bedingt durch den Krieg in der Ukraine und die Folgen für die Inflation – nicht der Fall war.
Bis 2020 lag die Steigerung jedoch stets über der Inflation.
Für behandelte Fälle wurden die Krankenhäuser also vom Bund höher vergütet als die Kosten angestiegen sind. Die Überschüsse, die dadurch prinzipiell erwirtschaftet werden können, bleiben beim Krankenhausträger. Sie wurden aber immer wieder von den Krankenhäusern für notwendige Investitionen verwendet, da die Länder oftmals ihren Zahlungen ja nicht nachkamen.
Die Jahre 2020, 2021 fallen aus der Betrachtung, da hier der Bund aufgrund von Corona insgesamt Ausgleichszahlungen in Höhe von mehr als 21,5 Milliarden Euro gezahlt hat. Die damals schon existenten strukturellen Probleme waren für die Krankenhäuser damit ohne Bedeutung, da der Bund großzügig gezahlt hat. Diese Zahlungen werden im Übrigen vom Bundesrechnungshof heftig kritisiert, der die Meinung vertritt, die Unterstützung hätte von den Ländern kommen müssen, da es um Erhaltung von Krankenhausstrukturen ging, wofür die Länder zuständig sind. Neben diesen Geldern haben viele Krankenhäuser vom Bund Geld aus dem Entlastungspaket Energiehilfen bekommen.
Die Berücksichtigung der Personalkosten und der Tarifsteigerung
Die kompletten Pflegepersonalkosten, inklusive der Tarifsteigerung bei der Pflege am Bett, werden von den Krankenkassen zu 100% außerhalb des DRG-Systems und unabhängig vom Landesbasisfallwert übernommen, das ist das so genannte Pflegebudget. Es macht im Durchschnitt rund 25% der kompletten Personalkosten eines Krankenhauses aus.
Auch in anderen Bereichen (nichtärztlicher/ärztlicher Dienst) werden die Tarifsteigerungen, die die Obergrenze der zulässigen Preissteigerungen übersteigen, hälftig von den Kostenträgern refinanziert. Klingt kompliziert und ist es auch! Deshalb wird im Gesetzentwurf zur Krankenhausreform festgelegt, dass ab 2024 eintretende Tarifsteigerungen für alle Berufsgruppen zu 100% refinanziert werden. Damit Tarifsteigerungen auch zeitnah vom Kostenträger refinanziert werden, haben wir bereits im Krankenhaustransparenzgesetz die Möglichkeit geschaffen, den LBFW unterjährig an die neuen Tarife anzupassen.
Bei der Betrachtung der Betriebskosten müssen neben den Ausgaben auch die Einnahmen unter die Lupe genommen werden. Die sind – angesichts der Tatsache, dass bundesweit jedes dritte Krankenhaus-Bett nicht belegt ist – vielerorts rückläufig. Gründe für den Rückgang sind unter anderem die Ambulantisierung und ein zunehmender Mangel an Fachkräften.
Mit der Krankenhausreform ist – um solche Einnahmenverluste aufzufangen – die Einführung einer Vorhaltevergütung vorgesehen. Damit soll die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden.
Der CSU-Landtagsabgeordnete Steffen Vogel erklärt in einem Video auf Facebook, dass schon 2016 50% der Krankenhäuser defizitär waren. Jetzt seien es 90%. Die Ampel fahre die medizinische Versorgung an die Wand.
Wenn vor acht Jahren schon 50% der Krankenhäuser Verluste gemacht haben, warum haben dann die zuständigen Bundesminister, übrigens alle von der Union, nicht eine schon damals notwendige Krankenhausstrukturreform in Angriff genommen? Ich möchte behaupten, dazu hatte die Union nicht den Mut, obwohl die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte und der Gesetzlichen Krankenversicherung damals sehr viel besser war als heute. Aufgrund der verpassten Reformen stehen wir heute da, wo wir sind.
Die Krankenhausreform ist eine Chance! Wir müssen eine ordentliche Krankenhausplanung endlich anpacken, die von den Ländern seit Jahren vor sich hingeschoben wird.
Hinweis: Der Text stammt von einer PM von Sabine Dittmar, MdB und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium