Gemeinsam schaffen wir §219a ab

17. Januar 2022

Wer ungewollt schwanger wird und sich informieren will, bei wem er Hilfe findet, hat es bisher oft schwer. Denn bislang dürfen Ärztinnen und Ärzte keine öffentlichen Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch bereitstellen - das regelt der Paragraf 219a StGB. Wir als SPD haben uns für die Streichung dieses Paragrafen ausgesprochen. Er hat nichts mehr mit der Lebensrealität im 21. Jahrhundert zu tun.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP haben wir uns auf die Streichung des Paragrafen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" geeinigt. Heute hat der Bundesjustizminister einen Referentenentwurf präsentiert. Darüber hinaus wird die Koalition eine Kommission einrichten, die über weitere Veränderungen an der Rechtslage für Schwangerschaftsabbrüche beraten soll.

Nach Jahren der Blockade durch die Union bringen wir als Ampelkoalition endlich die Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch auf den Weg. Informationen über einen medizinischen Eingriff sind keine Werbung. Es ist ein erster Schritt, das Thema Schwangerschaftsabbrüche zu enttabuisieren und betroffenen Frauen in ihrer ohnehin schwierigen Situation nicht noch zusätzliche Hürden aufzuerlegen.

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