„Freie Fahrt!“ für den Bahnhof Walhallastraße

30. Mai 2025

Am Donnerstag, dem 05. Juni 2025, wird das Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung eine Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beraten. Mit diesem Gesetz werden die nötigen rechtlichen Grundlagen zur Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Walhallastraße und den dazugehörigen stadtplanerischen Vorhaben in Regensburg geschaffen.

Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner ist hocherfreut über ein Vorhaben der kommenden Plenarwoche: Die rechtlichen Hürden für die Entwidmung nicht mehr genutzter Eisenbahnflächen werden nun auf ein praktisch handhabbares Maß zurechtgestutzt. Damit ist in absehbarer Zeit der Weg frei für die Neugestaltung des Areals Walhallastraße samt Bahnhaltepunkt. Dr. Wagner, MdB hatte sich bereits seit September vergangenes Jahres um eine Neufassung des Gesetzes bzw. um eine Genehmigung der Vorhaben der Stadt Regensburg bemüht: „Die Novelle ist tatsächlich dringend notwendig. Die derzeit geltenden Vorschriften haben durch die Unmöglichkeit der Entwidmung von Eisenbahnverkehrsflächen in nahezu absurder Weise zur Behinderung der Reaktivierung eines Eisenbahnhaltepunktes geführt.“

Bereits 2024 hatte sich Dr. Carolin Wagner, MdB an das zuständige Bundesverkehrsministerium gewendet und auf die Unzulänglichkeiten der geltenden Regelung hingewiesen. In dem Schreiben führte sie aus: „In meinen Augen muss sich das überragende öffentliche Interesse an der eisenbahnrechtlichen Zweckbestimmung der umliegenden Flächen auch am öffentlichen Interesse an der tatsächlichen Möglichkeit einer Nutzbarmachung des Bahnhaltepunktes messen lassen. In der inneren Logik der Norm kann das Interesse an der Nutzbarmachung kein geringeres sein als das am Vorhalt nicht genutzter Flächen. Die Abwicklung von Verkehren ist kein Randaspekt von vorzuhaltender Infrastruktur, sondern deren eigentliche Bestimmung.“

Die Vorsitzende der bayerischen Landesgruppe in der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion hatte just am vergangenen Montag, dem 26. Mai, nochmals gegenüber den neuen Bundesregierung auf die Dringlichkeit der Sache für Regensburg hingewiesen. Sie wird nun das Gesetzgebungsverfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ihres Wahlkreises begleiten und auf eine bevorzugte Verbescheidung der Regensburger Angelegenheit unter der neuen Gesetzeslage durch das Eisenbahnbundesamt hinwirken.

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