In den vergangenen Wochen haben sich zahlreiche Menschen mit Hinweisen auf die Auswirkungen des GKV-Gesetzes auf die Psychotherapie an die Politik gewandt. Ich war selbst mit Psychotherapeutinnen aus Regensburg im Gespräch. Diese Rückmeldungen wurden in den Gesetzgebungsprozess hineingetragen und die vorgesehenen Regelungen zur Budgetierung nochmal deutlich korrigiert.
- Kinder- und Jugendliche - besonders vulnerable Patientengruppen - bereits begonnene Behandlungen
Darüber hinaus wird die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt, festzulegen, in welchen Fällen künftig Behandlungen prioritär aufgenommen und weiterhin extrabudgetär vergütet werden sollen - hierfür werden rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Regelungen schaffen wir einen verlässlichen Übergang in die neue Vergütungssystematik, sichern die laufende Behandlungen und sorgen gleichzeitig mit extrabudgetären Anreizen dafür, dass Menschen mit einem besonders dringenden oder komplexen Behandlungsbedarf schneller Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung erhalten.
Darüber hinaus werden wir die Bedarfsplanung in der Psychotherapie weiterentwickeln und an die tatsächliche Versorgungslage anpassen. Diese Strukturreform soll eng mit dem Aufbau eines patientenorientierten Primärversorgungssystems verzahnt werden. Ziel ist eine bessere Patientensteuerung, kürzere Wartezeiten und ein schnellerer Zugang zur jeweils richtigen Versorgung. Die konzeptionellen Arbeiten hierzu haben im Bundesministerium für Gesundheit bereits begonnen und werden in den kommenden Monaten intensiv fortgeführt.
Vielmehr entfällt die bislang in § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V vorgesehene Angemessenheitsprüfung. Sie sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In den vergangenen Jahren hat dieses Instrument jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt – zuletzt im März 2026 mit einer Reduzierung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent. Künftig sollen genau solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen vermieden werden.
Wichtig ist aus meiner Sicht außerdem:
• Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen.
• Die bislang für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel sollen auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben und nicht auf andere Fachgruppen verlagert werden.
• Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nehmen weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.
Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte daher anhand ihrer tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen bewertet und nicht mit der Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Zugleich bleibt es das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Wir wollen die psychotherapeutische Versorgung stärken, auch zukünftig. Ich habe alle Mails und Gespräche in dem Zusammenhang sehr ernst genommen und auch mit den Fachkollegen im Bundestag immer wieder dazu gesprochen und den Protest weitergegeben. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist in dieser Form nicht das, was wir uns als SPD gewünscht haben. Die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag geben derzeit leider keine andere Lösung her.
Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz und den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für ihre wichtige Arbeit!