Am 20.09. hat der Europäische Gerichtshof die Rechtswidrigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bestätigt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner begrüßt dieses Urteil als einen Sieg der Grundrechte und kritisiert die Äußerungen des bayerischen Innen- sowie die des Justizministers.
Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil die Vorratsdatenspeicherung einmal mehr als rechtswidrig abgelehnt. Die Regensburger Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner, die ordentliches Mitglied im Digitalausschuss ist, zeigt sich von dem Ausgang des Urteils nicht überrascht und hofft, dass nun endlich Ruhe in die Diskussionen um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einkehrt: „Dieses Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Grundrechte! Die Vorratsdatenspeicherung hat aus sicherheitspolitischer Sicht keinen Erfolg gebracht, sondern uns alle unter Generalverdacht gestellt. Gut, dass das Urteil dies schwarz auf weiß auch so benennt!“
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, eine Verpflichtung zur umfassenden und lückenlosen Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen, hat einen langen Rechtsweg durch sämtliche Gerichtsinstanzen zurückgelegt. Dr. Carolin Wagner hegt die Hoffnung, dass dieses Instrument nun endgültig beerdigt wird: „Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung war seit jeher Ausdruck der überzogenen Überwachungsfantasien des Staates gegenüber den BürgerInnen und vollkommen unverhältnismäßig. Ich bin froh, dass nun endgültig Rechtssicherheit herrscht.“
Den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht die Regensburger Digitalpolitikerin in der Pflicht, die in Deutschland aktuell nur ausgesetzte anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun endgültig zu streichen. Damit wird auch der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung erfüllt, laut dem eine Vorratsdatenspeicherung nur anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss erfolgen soll.
Deutliche Kritik äußert Dr. Carolin Wagner am bayerischen Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sowie Innenminister Joachim Herrmann (ebenfalls CSU), die die Verkehrsdatenspeicherung von IP-Adressen fortführen wollen: „Die CSU hält lieber an Instrumenten fest, die die Grundrechte pauschal von uns allen einschränken, als dass sie auf zielgerichtete Methoden zur Strafverfolgung setzt. Bei einem konkreten Tatverdacht dürfen Telekommunikationsanbieter Verkehrsdaten an die Behörden melden und zwar rechtssicher. Wann versteht es die CSU endlich, dass unser aller Grundrechte nicht anlasslos beschnitten werden dürfen?“, so Wagner.