Mit dem heute beschlossenen Bundeshaushalt 2025 wurden die Kürzungspläne für das in Regensburg ansässige Institut für Ostrecht ausgesetzt und die Förderungen durch den Bund auf dem hohen Niveau von 600.000 € vorerst stabilisiert. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner ist sehr erfreut, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in ihrer Linie hinsichtlich dieses exzellenten Forschungsinstitutes korrigiert hat.
Das Institut für Ostrecht Regensburg besteht seit 1957 und leistet herausragende rechtswissenschaftliche Arbeit insbesondere rechtsvergleichender Natur zu den Staaten Mittel- und Osteuropas. Es wurde bis 2021 durch die Bundesrepublik Deutschland im Etat des Bundesjustizministeriums mit jährlich 600.000 € unterstützt. Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beschloss 2021 nach und nach aus der Förderung auszusteigen. Dr. Carolin Wagner, MdB hielt diese Entscheidung bereits damals für falsch und nach dem russischen Überfall auf die Ukraine durch nichts mehr zu rechtfertigen: „Deutschland hat damals erkannt, dass es sich ganz verstärkt der Zusammenarbeit mit seinen Freunden und Verbündeten in Mittel- und Osteuropa widmen muss. In der Rückschau ist anzuerkennen, dass diese deutlich hellsichtiger in der Einschätzung der politischen Lage waren.“ Wie man in dieser Gemengelage auf die Idee kommen konnte, ausgerechnet ein Institut zu schließen, welches beispielhaft für den wissenschaftlichen Austausch mit den östlichen Partnern steht, war der sozialdemokratischen Wissenschaftspolitikerin bereits damals völlig unverständlich, weshalb sie heftig protestierte.
Umso erfreuter ist sie, dass es nun nach langwieriger Überzeugungsarbeit gegenüber dem Bundesjustizministerium und dem Haushaltsausschuss gelungen ist, die Kürzungen auszusetzen und die Förderung in bisheriger Höhe wieder einzusetzen: „Ich bin überzeugt davon, dass das Institut einen wichtigen Beitrag nicht nur zum wissenschaftlichen Austausch, sondern auch zu den Außenwirtschaftsbeziehungen und zum Wiederaufbau Ukraines leisten wird.“
In die Zukunft gerichtet erklärt Frau Dr. Wagner: „Regensburg liegt in unmittelbarer Nähe zur Tschechischen Republik und kann von weiterem Austausch nur profitieren. Am Standort würde ich nichts ändern. Ob man das aber in aller Ewigkeit im Justizetat bedienen muss, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt da sehr gute Überlegungen aus dem Institut heraus. Wir haben mit dem Beschluss die Zeit gewonnen eine dauerhafte institutionelle Lösung zu entwickeln.“