Am 23.06.2023 beschloss der Deutsche Bundestag die Auszahlung weiterer 2,5 Mrd. Euro an Hilfen als Ausgleich für gestiegene Energiekosten für die Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Carolin Wagner, MdB und die SPD-Politiker Matthias Jobst und Sebastian Koch weisen daher Unterstellungen der Landrätin Schweiger scharf zurück, der Bund ließe Krankenhäuser im Stich.
Bis zum Ende des ersten Quartals 2023 sind 1,5 Mrd. Euro an Krankenhäuser zum Ausgleich gestiegener Energiekosten ausgezahlt worden. Dies geschah im Rahmen der Energiepreisbremsen des Bundes. Von den insgesamt vorgesehenen 6 Mrd. Euro zur Unterstützung der Krankenhäuser waren ursprünglich 4,5 Mrd. Euro für direkte Energiekostensteigerungen vorgesehen, weitere 1,5 Mrd. Euro für indirekte Kostensteigerungen wie bspw. die Einpreisung von gestiegenen Energiekosten bei zuglieferten Waren und Dienstleistungen oder auch Personalkostensteigerungen durch Inflationsausgleich. Heute wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die indirekten Kostensteigerungen als wesentlich höher, die direkten aber als niedriger als angenommen erwiesen haben. Es erfolgt daher einer Umschichtung von 2,5 Mrd. Euro vom Ausgleich der direkten hin zu dem der indirekten. Diese 2,5 Mrd. Euro werden in drei gleichen Tranchen zum 01.09. und 30.11.2023 sowie zum 31.05.2024 nach dem bekannten Bettenzahlmechanismus ausgezahlt.
Dr. Carolin Wagner, MdB stellt klar: „Der Bund kommt seiner Verantwortung nach und er tut dies zuverlässig und auf der Höhe der Zeit, denn er passt seine Programme stets der aktuellen Bedarfslage an, wie der heutige Beschluss zeigt.“ Dass sich die Landrätin von der Bundesgesetzgebung im Stich gelassen fühlt, wie diese gegenüber der MZ vom 20.06.2023 erklärte, weil Sach- und Personalkosten wie Baumaßnahmen nicht vollständig ersetzt würden, kann die Bundestagabgeordnete Wagner nicht nachvollziehen: „Für Baumaßnahmen als Investitionskosten sind die Länder zuständig. Die Betriebskosten werden über die Krankenkassen gedeckt. Ich bin mir sicher, die Landrätin weiß das! Der Fingerzeig nach Berlin ist hier deshalb komplett fehl am Platze."
Der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagskandidat Matthias Jobst stimmt ihr zu: „Erster Adressat für die Kritik ist der Freistaat Bayern. Hätte er in den vergangenen Jahren eine seriöse und zukunftsorientierte Krankenhausplanung betrieben, müsste man jetzt nicht nach Berlin zeigen, um vom eigenen Versagen abzulenken. Ohne Frage erfüllt das Kreiskrankenhaus Wörth eine wichtige Rolle in der stationären Versorgung Ostbayerns und muss entsprechend unterstützt und ausgestattet werden".
Auch der SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende kann den Ausführungen der Landrätin wenig abgewinnen: „Ich stimme zu, dass die Finanzierung der Krankenhäuser neu geregelt werden muss und umso erstaunlicher sind die Vorbehalte der Landrätin gegenüber der Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers, die u. a. den Fokus bei Behandlungen im Krankenhaus wieder stärker von wirtschaftlichen auf medizinische Erwägungen verschieben wird.“ „Das ist eine gute Entwicklung für das Gesundheitswesen, weil hier Profit keine Rolle spielen sollte“, so Koch. Er erklärt zudem: „Als Vertreterin einer Partei, die nicht im Bundestag vertreten ist, geht bundespolitische Kritik natürlich leichter von der Hand, aber es ist unredlich, für jegliche Missstände den Bund verantwortlich zu machen und die schwarz-orange Landesregierung komplett auszuklammern.“
Ein Blick auf die Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft, an dessen Aktionstag sich das Krankenhaus Wörth mit der Landrätin am 20. Juni 2023 beteiligte gibt Auskunft über die Verantwortlichkeiten in der Krankenhausfinanzierung. So hat die Gesellschaft erst letztes Jahr in einer sehr deutlichen Pressemitteilung betont, dass die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen durch die Länder (!) ein Trauerspiel sei.
Mit Unverständnis blicken die Bundestagsabgeordnete und die beiden Kreispolitiker außerdem auf das Wehklagen hinsichtlich der Tarifabschlüsse. Hohe Tarifabschlüsse sind nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage, sondern in Zeiten des Fachkräftemangels auch ein Gebot der Klugheit. Darüber hinaus besteht im Klinikum Wörth mit der hauseigenen nicht-tarifgebundenen Servicegesellschaft ein Tariffluchtmodell, welches derartige Klagen besonders abwegig erscheinen lässt.