Der Bund schließt keine Krankenhäuser

31. Mai 2023

Fachgespräch zur Krankenhausreform von MdB Dr. Carolin Wagner contra Falschinformation

„Mit der Krankenhausreform wird der Bund kein einziges Krankenhaus schließen – nicht in Bayern und sonst auch nirgends!“, sagt Dr. Carolin Wagner: „Sondern wir geben endlich Strukturen vor, um die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten transparenter zu machen und langfristig zu sichern.“ Die SPDBundesabgeordnete hatte zum Fachgespräch Krankenhausreform geladen, um zu informieren und „den zahlreichen Falschmeldungen, die rund um die Reform kursieren“, entgegenzutreten.

Zur Teilnehmerrunde am Dienstag im Gewerkschaftshaus gehörten auch Mitglieder von Klinikleitungen, des Kreistags und Krankenhauspersonal. Der Gesundheitspolitiker und ehem. Klinik-Arzt Dr. Christos Pantazis, MdB informierte per Online-Zuschaltung Live über die Stoßrichtung der Reform – der größten im Krankenhaussektor seit 20 Jahren. „Kommt die Krankenhausreform nicht, wird es zu einer unkontrollierten Schließung von Abteilungen kommen und das gefährdet die medizinische Versorgung vor Ort tatsächlich“, so seine deutliche Feststellung. Mit einem neuen Finanzierungsmodell will die Regierung die Überbetonung des Fallpauschalensystems zurücknehmen, Fehlanreize korrigieren und das immer schneller drehende Hamsterrad der Ökonomisierung in der medizinischen Versorgung bremsen. Mit diesen Strukturvorgaben sollen, so der SPD-Gesundheitsexperte, die Länder den dringend notwendigen Blick auf ihre Häuser und Standorte werfen und endlich eine strategische Krankenhausplanung betreiben, die auf einheitlichen qualitativen Standards fußt.

Was für Carolin Wagner und Kreisrat Sebastian Koch, Landtagskandidat der SPD, besonders wichtig ist: „Für uns im ländlichen Raum läuft das da, wo die Spezialisierung hoch ist, wie im Kreisklinikum Wörth a.d.D., sogar auf eine Stärkung hinaus. Das heißt, qualitativ gut aufgestellte kleinere Krankenhäuser bekommen mehr Sicherheit in der Finanzierung und eine echte Entwicklungsperspektive, Patientinnen und Patienten bekommen eine höhere Qualität und mehr Transparenz und wir ändern die Systematik der Krankenhausfinanzierung bundesseitig“, so Wagner. Koch ergänzt: „Die andere Seite der Finanzierung, die von Länderseite kommt, muss ebenfalls dringend reformiert werden, denn seit Jahren laufen bei den Investitionskosten die Bedarfe und die Zuweisungen extrem auseinander. Wenn es so weitergeht, gefährden wir die gesundheitliche Versorgung in Bayern. Es braucht hier also auch Bewegung bei der Staatsregierung, die die Reform aus wahltaktischen Gründen bislang leider blockiert, anstatt konstruktiv mitzuarbeiten.“

Mehr auch bei TVA: https://www.tvaktuell.com/mediathek/video/regensburg-fachgespraech-um-krankenhausreform/

Zum Verfahren der Krankenhausreform:

Vereinbart wurde die Berufung einer Regierungskommission, die Vorschläge für eine Krankenhausreform ab dem Jahr 2023 erarbeiten soll. Die Kommission wurde im Mai 2022 von Gesundheitsminister Karl Lauterbach eingesetzt. Ihr gehören 16 Expertinnen und Experten aus Pflege, Medizin, Ökonomie und Rechtswissenschaften an. Mittlerweile hat die Regierungskommission drei Stellungnahmen veröffentlicht, u.a. für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe und zur Tagesbehandlung im Krankenhaus. In ihrer dritten Stellungnahme gibt sie Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3Downloads/K/Krankenhausreform/3teStellungnahmeRegierungskommissionGrundlegendeReformKHVerguetung6Dez2022mit_Tab-anhang.pdf).

Auf der Basis der Empfehlungen der Regierungskommission werden gemeinsam mit den für die Sicherstellung der stationären Versorgung verantwortlichen Ländern Eckpunkte für die Krankenhausreform vorbereitet. Demnach sollen die Krankenhäuser Versorgungsstufen, sog. Levels, zugeordnet werden. Außerdem sollen sie neben den leistungsbezogenen Fallpauschalen zukünftig eine Vergütung für ihre Vorhaltekosten bekommen, die unabhängig von der Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten gewährt wird. Um die Behandlungsqualität flächendeckend zu verbessern, werden Leistungsgruppen definiert. Diese geben den Krankenhäusern bestimmte Strukturanforderungen vor, die sie erfüllen müssen, um die entsprechenden Leistungen erbringen zu können. Beispielsweise werden in Deutschland bisher immer noch zu viele Herzinfarktpatientinnen und -patienten in Kliniken ohne Herzkatheterlabor oder Schlaganfallpatientinnen und -patienten in Kliniken ohne Stroke-Unit behandelt. Künftig soll die notwendige Behandlungsqualität durch konkret definierte Mindestvoraussetzungen gewährleistet sein.

Ziel der Beratungen zwischen Regierung, Koalitionsfraktionen und Ländern ist es, bis zum Sommer diese Eckpunkte zu erarbeiten. Das Gesundheitsministerium wird auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf formulieren, der den Ländern im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt wird. Das parlamentarische Verfahren soll nach der Sommerpause eingeleitet und im Dezember 2023 abgeschlossen werden. Die Krankenhausreform soll dann möglichst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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